AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Werro Heizöl und Treibstoffe AG, CH-7203 Trimmis

Für Heizöl

Dieses Heizöl wurde zu einem begünstigten Satz versteuert; es darf daher nur zu Feuerungszwecken verwendet werden.
Eine andere Verwendung (z.B. als Treibstoff oder zu Reinigungszwecken) ist verboten.
Widerhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.


Für andere Waren
 (mit Verwendungsverpflichtung)

Diese Ware wurde zu einem begünstigten Satz versteuert; sie darf daher nur zu dem auf Ihrer Verwendungsverpflichtung aufgeführten Zweck verwendet werden.
Widerhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.


Für andere Waren
 (ohne Verwendungsverpflichtung)

Diese Ware wurde zu einem begünstigten Satz versteuert; sie darf daher nicht als Treibstoff verwendet werden. Widerhandlungen werden nach dem Mineralölsteuergesetz geahndet.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Preise
Wir behalten uns Preisänderungen aus folgenden Gründen vor:

a) allfällige Erhöhungen der Frachtsätze im In- und Ausland
b) Taxen, Angaben und Gebühren irgendwelcher Art, die uns noch nicht bekannt sind und zu deren Eintrichtung wir am Tage der Lieferung verpflichtet sein könnten
c) allfällige Erhöhungen der Mineralölsteuer
d) Erhöhung der CO2-Abgaben


2. Preisgültigkeit

Der bei der Bestellung angegebene Fixpreis hat Gültigkeit.


3. Fakturierung

Massgebend für die Rechnungsstellung bei Tankwagenlieferungen ist die durch die amtlich geeichte Messvorrichtung angezeigte Menge.


4. Reklamationen

Allfällige Warenbeanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei der Verkäuferin eingebracht werden.


5. Höhere Gewalt

Die Verkäuferin wird durch jeden Umstand, welcher sie ohne ein grobes Verschulden Ihrer Organe an der Erfüllung dieses Vertrages verhindert, von der Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung entbunden. Fälle von höherer Gewalt, wie Streiks, Sperre, Krieg oder behördliche Massnahmen irgendwelcher Art usw. berechtigen die Verkäuferin, vom
Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Schadensersatzanspruch zusteht.


6. Zahlungsverzug

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns vor, ohne besondere Mahnung Verzugszinsen in Höhe der jeweils gültigen Ansätze für Kontokorrentkredite ab Verfalltag zu berechnen. Kommt der Käufer in Verzug, werden zudem sämtliche Forderungen aus anderen Lieferungen fällig. Weitere fällige Lieferungen können von der Verkäuferin eingestellt werden.


7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zum Eingang des gesamten Kaufpreises vor.


8. Erfüllungsort und Gerichtstand

Für beide Parteien gilt Chur.

Trimmis, 01. Januar 2017

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